Gesundheit/Reisen - EU Pass

 

 

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BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation BVET,

Tel. 031 / 323 84 96

www.bvet.admin.ch

 

 

 

 

 

 

REISEN:

Ab 1. Oktober 2004 neues EU-Zeugnis für Hunde und Katzen

Deutschland macht Ausnahme

(ots) - Wer nach dem 1. Oktober mit Hund oder Katze in die Europäische Union (EU) reist, muss vorübergehend zusätzlich zu den Impfdokumenten eine amtstierärztliche Bescheinigung mitführen.
Bereits im November wird die Bescheinigung durch einen neuen Heimtierausweis ersetzt, der Reisen mit Tieren in die EU wieder leichter machen wird. Für Reisen nach Deutschland entfällt die Bescheinigung gar in den meisten Fällen: Das Nachbarland akzeptiert unter gewissen Bedingungen bis am 2. Juli 2005 noch den
herkömmlichen Impfausweis. In jedem Fall muss das Tier bei Reisen in die EU jedoch mit einem Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein.

Die neue Veterinärbescheinigung muss, nachdem ein Tierarzt oder eine Tierärztin diese ausgefüllt hat, noch von einem Amtstierarzt (wie Kantonstierarzt, Bezirkstierarzt,...) beglaubigt werden. Das Dokument ist nur während vier Monaten gültig. Dennoch müssen Tierhalter das Dokument höchstens einmal ausstellen lassen. Die
Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte bereitet zur Zeit einen Heimtierausweis vor. Dieser soll bis November dieses Jahres vorliegen und wird sowohl die Veterinärbescheinigung wie den heutigen Impfausweis ersetzen. Den künftigen Heimtierausweis werden wieder alle Tierärzte in der Schweiz ausfüllen können.

Deutschland verzichtet bis am 2. Juli 2005 auf die Veterinärbescheinigung. Dies jedoch nur, wenn der Tierhalter über einen Impfausweis verfügt, der vor dem 1. Oktober ausgestellt worden und in dem eine noch gültige Tollwutimpfung verzeichnet ist. Zusätzlich sollten Dokumente mitgeführt werden, in denen das Datum der Kennzeichnung des Tieres ersichtlich ist.

Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 30-tägige Wartefrist entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren. Die neuen Vorschriften gelten ausschliesslich für Reisen mit höchstens fünf Heimtieren.

Für die Einreise oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen. Reisende sollten sich rechtzeitig erkundigen - zum Beispiel auf der Webseite des BVET( siehe links) oder bei ihrem Tierarzt/ihrer Tierärztin. So ist zur Einreise oder Rückreise mit Hunden oder Katzen aus Tollwut-Ländern vorgängig eine Bewilligung beim BVET zu beantragen. Dies ist etwa bei den meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten nötig. Für Frettchen, die rechtlich als Wildtiere gelten, muss vor der Einreise immer eine Bewilligung vom BVET eingeholt werden.