Deutschland
macht Ausnahme
(ots) - Wer nach dem 1. Oktober mit Hund oder Katze in
die Europäische Union (EU) reist, muss vorübergehend zusätzlich zu den
Impfdokumenten eine amtstierärztliche Bescheinigung mitführen. Bereits im
November wird die Bescheinigung durch einen neuen Heimtierausweis ersetzt, der
Reisen mit Tieren in die EU wieder leichter machen wird. Für Reisen nach
Deutschland entfällt die Bescheinigung gar in den meisten Fällen: Das
Nachbarland akzeptiert unter gewissen Bedingungen bis am 2. Juli 2005 noch
den herkömmlichen Impfausweis. In jedem Fall muss das Tier bei Reisen in die
EU jedoch mit einem Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung gekennzeichnet und
gegen Tollwut geimpft sein.
Die neue Veterinärbescheinigung muss, nachdem
ein Tierarzt oder eine Tierärztin diese ausgefüllt hat, noch von einem
Amtstierarzt (wie Kantonstierarzt, Bezirkstierarzt,...) beglaubigt werden. Das
Dokument ist nur während vier Monaten gültig. Dennoch müssen Tierhalter das
Dokument höchstens einmal ausstellen lassen. Die Gesellschaft Schweizerischer
Tierärzte bereitet zur Zeit einen Heimtierausweis vor. Dieser soll bis November
dieses Jahres vorliegen und wird sowohl die Veterinärbescheinigung wie den
heutigen Impfausweis ersetzen. Den künftigen Heimtierausweis werden wieder alle
Tierärzte in der Schweiz ausfüllen können.
Deutschland verzichtet bis am
2. Juli 2005 auf die Veterinärbescheinigung. Dies jedoch nur, wenn der
Tierhalter über einen Impfausweis verfügt, der vor dem 1. Oktober ausgestellt
worden und in dem eine noch gültige Tollwutimpfung verzeichnet ist. Zusätzlich
sollten Dokumente mitgeführt werden, in denen das Datum der Kennzeichnung des
Tieres ersichtlich ist.
Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine
Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt
erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 30-tägige
Wartefrist entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren. Die neuen Vorschriften
gelten ausschliesslich für Reisen mit höchstens fünf Heimtieren.
Für die
Einreise oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich grundsätzlich
keine Änderungen. Reisende sollten sich rechtzeitig erkundigen - zum Beispiel
auf der Webseite des BVET( siehe links) oder bei ihrem
Tierarzt/ihrer Tierärztin. So ist zur Einreise oder Rückreise mit Hunden oder
Katzen aus Tollwut-Ländern vorgängig eine Bewilligung beim BVET zu beantragen.
Dies ist etwa bei den meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten nötig. Für
Frettchen, die rechtlich als Wildtiere gelten, muss vor der Einreise immer eine
Bewilligung vom BVET eingeholt werden.
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